Rücktritt des Kunden

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der BetreuerIn geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen bzw. bei kurzfristiger Absage einer telefonischen Mitteilung. Erfolgt diese nicht spätestens 24 h vor Betreuungsbeginn, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch genommen hat.

Kostenlose Stornierung:

  • Bis 4 Wochen vor Aufenthaltsbeginn
  • AUSNAHME: Juni – 30. September (Hauptsaison) & alle österreichischen Schulferien – hier ist eine kostenlose Stornierung bis 6 Wochen vor Aufenthaltsbeginn möglich.

Bearbeitungsgebühr:

Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Stornierung nicht mehr kostenlos möglich ist, wird in jedem Fall eine

gestaffelte Bearbeitungsgebühr für Aufenthalte ab 3 Tagen verrechnet:

  • Außerhalb der Hauptsaison & Schulferien (ab 4 Wochen vor Antritt):
    • 28 bis 10 Tage vor Antritt: € 30,–
    • 9 bis 4 Tage vor Antritt: € 60,–
    • Ab 3 Tage vor Antritt: € 90,–
  • In der Hauptsaison & Schulferien (ab 6 Wochen vor Antritt):
    • 42 bis 21 Tage vor Antritt: € 30,–
    • 20 bis 4 Tage vor Antritt: € 60,–
    • Ab 3 Tage vor Antritt: € 90,–

Zusätzliche Stornokosten:

  • Hauptsaison (1. Juni – September) & Schulferien:
    • 42 bis 21 Tage (6 Wochen – 3 Wochen) vor Antritt: 30 % der Buchungskosten
    • 20 bis 4 Tage vor Antritt: 50 % der Buchungskosten
    • Ab 3 Tage vor Antritt: 80 % der Buchungskosten
  • Außerhalb der Hauptsaison und der Schulferien:
    • 28 bis 10 Tage (4 Wochen – 10 Tage) vor Antritt: 30 % der Buchungskosten
    • 9 bis 4 Tage vor Antritt: 50 % der Buchungskosten
    • Ab 3 Tage vor Antritt: 80 % der Buchungskosten
    • Diese Kosten können nach Ermessen berechnet

Nichterscheinen:

  • Ohne vorherige Stornierung werden 100 % der Buchungskosten in Rechnung
  • Die Bearbeitungsgebühr wird immer fällig, unabhängig von weiteren

 

Rücktritt des Betreuers

Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden schriftlich vereinbart wurde, ist die BetreuerIn ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Plätzen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der BetreuerIn auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der BetreueIn gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die BetreuerIn ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist die BetreuerIn berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls – höhere Gewalt oder andere von der BetreuerIn nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

  • Plätze unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden.
  • Die BetreuerIn begründeten Anlass zur Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Betreuungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Hundebetreuung Familie Heylik in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies zum Herrschaftsbereich bzw. Organisationsbereich der BetreuerIn zuzurechnen ist.

Die BetreuerIn hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechtes unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Bei berechtigtem Rücktritt der BetreuerIn entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

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