Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Betreuungs- und Verwahrungsvertrag in der Hundebetreuung Familie Heylik
1. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden und durch die BetreuerIn zustande. Der Vertrag kann schriftlich, per E-Mail, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen.
Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, gilt der Vertrag mit Bereitstellung eines Platzes für den Hund als geschlossen.
2. Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die Verwahrung, Versorgung, Animation und Betreuung des Hundes.
3. Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Die BetreuerIn ist verpflichtet den vereinbarten Platz des Tieres beizubehalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Unterkünfte. Die Unterbringung des Tieres mit anderen sowie die im Rahmen der Ausläufe vorgenommene Zusammenstellung der Tiere liegt im ordnungsgemäßen Ermessen der BetreuerIn, unter Beachtung der Buchungen/Wünsche des Kunden.
Das Einchecken/Auschecken erfolgt nach vorheriger Absprache.
Der Kunde ist verpflichtet, den für den Leistungszeitraum geltenden bzw. vereinbarten Preis bei der BetreuerIn vorab zu zahlen.
Die Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste.
Der An- und Abreisetag wird als jeweils voller Tag abgerechnet. Eine Aufnahme nicht ausreichend geimpfter Tiere ist nicht möglich.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Hundebetreuung Familie Heylik allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann die BetreuerIn den vertraglich vereinbarten Preis angemessen erhöhen.
Die BetreuerIn ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung, Zwischenabrechnung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag vereinbart werden.
Sollte der vereinbarte Aufenthalt des Tieres aus nicht in der Person der BetreuerIn liegenden Gründen überschritten werden und der Kunde nicht ausdrücklich der BetreuerIn eine Verlängerung des Aufenthaltes antragen – was anzunehmen der BetreuerIn freibleibt – ist diese berechtigt, das Tier anderweitig unterzubringen, oder den Besitz an dem Tier zugunsten einer gemeinnützigen Tierorganisation aufzugeben. Die sich daraus ergebenden Kosten trägt der Kunde
4. Rücktritt des Kunden (Stornierung, Abbestellung)
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der BetreuerIn geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen bzw. bei kurzfristiger Absage einer telefonischen Mitteilung. Erfolgt diese nicht spätestens 24 h vor Betreuungsbeginn, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch genommen hat.
Kostenlose Stornierung:
- Bis 4 Wochen vor Aufenthaltsbeginn
- AUSNAHME: Juni – 30. September (Hauptsaison) & alle österreichischen Schulferien – hier ist eine kostenlose Stornierung bis 6 Wochen vor Aufenthaltsbeginn möglich.
Bearbeitungsgebühr:
Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Stornierung nicht mehr kostenlos möglich ist, wird in jedem Fall eine
gestaffelte Bearbeitungsgebühr für Aufenthalte ab 3 Tagen verrechnet:
- Außerhalb der Hauptsaison & Schulferien (ab 4 Wochen vor Antritt):
- 28 bis 10 Tage vor Antritt: € 30,–
- 9 bis 4 Tage vor Antritt: € 60,–
- Ab 3 Tage vor Antritt: € 90,–
- In der Hauptsaison & Schulferien (ab 6 Wochen vor Antritt):
- 42 bis 21 Tage vor Antritt: € 30,–
- 20 bis 4 Tage vor Antritt: € 60,–
- Ab 3 Tage vor Antritt: € 90,–
Zusätzliche Stornokosten:
- Hauptsaison (1. Juni – September) & Schulferien:
- 42 bis 21 Tage (6 Wochen – 3 Wochen) vor Antritt: 30 % der Buchungskosten
- 20 bis 4 Tage vor Antritt: 50 % der Buchungskosten
- Ab 3 Tage vor Antritt: 80 % der Buchungskosten
- Außerhalb der Hauptsaison und der Schulferien:
- 28 bis 10 Tage (4 Wochen – 10 Tage) vor Antritt: 30 % der Buchungskosten
- 9 bis 4 Tage vor Antritt: 50 % der Buchungskosten
- Ab 3 Tage vor Antritt: 80 % der Buchungskosten
- Diese Kosten können nach Ermessen berechnet
Nichterscheinen:
- Ohne vorherige Stornierung werden 100 % der Buchungskosten in Rechnung
- Die Bearbeitungsgebühr wird immer fällig, unabhängig von weiteren
5. Rücktritt des Betreuers
Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden schriftlich vereinbart wurde, ist die BetreuerIn ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den
vertraglich gebuchten Plätzen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der BetreuerIn auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der BetreueIn gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die BetreuerIn ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist die BetreuerIn berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls – höhere Gewalt oder andere von der BetreuerIn nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
-Plätze unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden.
-Die BetreuerIn begründeten Anlass zur Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Betreuungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Hundebetreuung Familie Heylik in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies zum Herrschaftsbereich bzw. Organisationsbereich der BetreuerIn zuzurechnen ist.
Die BetreuerIn hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechtes unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Bei berechtigtem Rücktritt der BetreuerIn entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. Haftung
Soweit Dritte der BetreuerIn für Schäden und Folgeschäden in Anspruch nehmen, deren Ursache darin liegt, dass durch das untergebrachte Tier unmittelbar oder mittelbar fremde Rechte und/oder Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Kunde im Innenverhältnis die BetreuerIn von allen Regressansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, gleich auf welcher Rechtsgrundlage diese beruhen, es sei denn, dass die BetreuerIn der nachgewiesene Vorwurf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung zu machen wäre. Die Regelung und Abwicklung im Außenverhältnis erfolgt direkt zwischen Kunden und geschädigten Drittem. Der Kunde ermächtigt die BetreuerIn entsprechend notwendige Daten an den Geschädigten herauszugeben.
Die zuvor genannte Freistellung gilt auch im Verhältnis zu anderen Kunden der BetreuerIn soweit deren Tiere oder sonstigen Rechte und Werte Schaden durch das untergebrachte Tier nehmen sollten. Gleichermaßen haftet der Kunde uneingeschränkt der BetreuerIn auch für solche Schäden, welche dem Personal/ Familienmitglieder der Hundebetreuung Familie Heylik und dessen Ausstattung daraus erwachsen, dass sich eine tierspezifische Gefahr des untergebrachten Tieres realisiert, es sei denn, ein erwiesenes Eigenverschulden der BetreuerIn sei ursächlich für den eingetretenen Schaden. Besitzt der Kunde eine Haftpflichtversicherung so bleibt es ihm unbenommen diese in Anspruch zu nehmen. Die BetreuerIn ist jedoch nicht verpflichtet, sich auf Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber der Versicherung verweisen zu lassen.
Kommt es während des Aufenthaltes des Tieres zur Verwirklichung einer tierspezifischen Gefahr (z.B. Beißen eines Hundes gegenüber dem Personal/ Familienmitglieder und ist ein weiterer Aufenthalt nach Ansicht der BetreuerIn aufgrund der dadurch auftretenden Gefährdung des Personals/ Familienmitglieder nicht mehr vertretbar, so ist der Kunde nach entsprechender Information verpflichtet das Tier schnellstmöglich abzuholen. Erfolgt dies nicht, ist die BetreuerIn im Interesse des Eigenschutzes seines Personals/ Familienmitglieder berechtigt das Tier in einem Einzelzimmer unterzubringen und die vertraglichen Leistungen in dem Maße einzuschränken, dass eine Gefährdung des Personals/ Familienmitglieder ausgeschlossen wird.
Die BetreuerIn ist um bestmögliche Unterbringung, Pflege und Versorgung des anvertrauten Tieres bemüht. Sollte sich dessen ungeachtet ein Schaden an dem anvertrauten Tier ereignen, verzichtet der Kunde, – der insoweit sein Tier auf eigenes Risiko in die Hundebetreuung Familie Heylik bringt -, auf alle Regressmöglichkeiten gegenüber der BetreuerIn, das insoweit nur für eigenes Verschulden und nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des eigenen Personals/ Familienmitglieder haftet, generell aber nicht für Drittverschulden, noch für Gefahren, sie sich aus dem Zusammensein verschiedenster Tiere ergeben. Die BetreuerIn haftet dem Kunden insoweit maximal in der Höhe des Sachwerts seines verwahrten Tieres, nicht aber für Folgeschäden und auch nicht für unmittelbare Schäden und Kosten. Die BetreuerIn hat hinsichtlich seiner Forderungen und Ansprüche sowie bezüglich etwaiger Freistellungsansprüche gegenüber dem Kunden ein vertragliches Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an dem in Verwahrung gegebenen Tier.
Falls Rudel- oder Kleinstgruppenauslauf vereinbart wird, übernimmt die BetreuerIn aufgrund des gesteigerten Risikos keinerlei Haftung bezüglich der Schäden an dem Tier und bezüglich Schäden, die durch das Tier verursacht worden sind. Ausgenommen sind Schäden, die durch eine, der BetreuerIn nachgewiesenen, grob fahrlässigen oder schuldhaften Pflichtverletzung entstanden sind.
7. Tierärztliche Versorgung
Für den Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls des in Verwahrung gegebenen Tieres steht es im freien Ermessen der BetreuerIn einen Tierarzt in Anspruch zu nehmen. Die BetreuerIn wird für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden die Tierarztpraxis mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Tieres zu beauftragen. Darüber hinaus ermächtigt der Kunde die BetreuerIn im Namen und auf Rechnung des Kunden andere und / oder weiterbehandelnde Fachtierärzte und Kliniken mit der tierärztlichen Versorgung des Tieres zu beauftragen und diese zu verpflichten, so dies entsprechend dem Befund der vorgenannten Tierarztpraxis erforderlich scheinen sollte.
Sollte aus der Sicht des Tierarztes aufgrund einer entsprechenden Notwendigkeit an die BetreuerIn die Bitte zur Zustimmung der Einschläferung des Tieres herangetragen werden, ist die BetreuerIn berechtigt die notwendige Erlaubnis zu erteilen, soweit nicht unverzüglich die Entscheidung des Kunden eingeholt werden kann. Im Falle des Versterbens des Tieres ist die BetreuerIn zu Vornahme der notwendigen ordnungs- und hygienerechtlichen Maßnahmen berechtigt.
Soweit die BetreuerIn für Heilbehandlungsmaßnahmen kostenmäßig in Vorleistung tritt, stellt der Kunde die BetreuerIn von allen angefallenen Kosten frei, auch wenn er die Vornahme einer o.g.
Leistung persönlich ablehnt, bzw. sie selber nicht hätte durchführen lassen.
Der Impfausweis des Tieres muss bei Aushändigung des Tieres der BetreuerIn vorgelegt werden und die erforderlichen Impfungen aufweisen. Sollten bestimmte, notwendig erscheinende oder notwendig werdende Impfungen des Tieres nicht ausgeführt oder nicht nachweislich sein, ist die BetreuerIn berechtigt, die notwendigen Impfungen auf Kosten des Kunden vornehmen zu lassen.
Soweit Unklarheiten über den Impfstatus des Tieres bestehen, erklärt der Kunde sein Einverständnis dazu, dass das Tier bis zur Klärung in Quarantäne aufgenommen wird.
8. Datenspeicherung
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner erforderlichen personenbezogen Daten durch die Hundebetreuung Familie Heylik. Der Kunde erklärt sein Einverständnis zur Weitergabe seiner erforderlichen personenbezogenen Daten sowie die des Tieres hinsichtlich einer notwendigen tierärztlichen Behandlung.
9. Film- und Tonaufnahmen
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung und Veröffentlichung von Film- / Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während dessen Aufenthaltes erstellt wurden – gleich zu welchem Zweck. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.
10. Schlussbestimmung
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich möglich und zulässig, der Sitz der Hundebetreuung Familie Heylik. Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, oder aus anderen Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, wird die Gültigkeit des Vertrages hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, ungültige oder unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmungen durch andere Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder ungültigen Regelung gerecht werden.
Änderung oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
